Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Corelate führt Beratungen, Coachings und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (auch Kunde, Klient, Trainee und Coachee) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Corelate nicht an. Auch wenn Corelat ein Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Corelate.

2. Vertragsgegenstand und Haftung

Bei der Tätigkeit von Corelate handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Die von Corelate abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand ist daher die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges. Insbesondere schuldet Corelate nicht ein bestimmtes privates oder wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von Corelate bereiten die persönliche und unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Corelate weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Inhalt der Angebote sowie der Beratungs-, Coaching- und Trainingsleistung ausschließlich auf die individuelle Kunden/Klienten-Situation bezieht und keine allgemein gültigen Aussagen enthält. Der Coach steht dafür ein, dass er sein Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter “Coaching-Hausaufgaben” sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.

Beratung und Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

3. Angebote und Zahlungsbedingungen (Beratung, Coaching und Training)

Das im Angebot vereinbarte Honorar für Coaching- und Beraterleistungen ist Rechnungsgrundlage. Der Betrag ist spätestens 7·Tage vor Beginn des Coachings/ Trainings oder der Veranstaltung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Befindet sich der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen gegenüber Corelate in Verzug, so ist Corelate berechtigt, ihre Arbeit einzustellen, bis die offenen Forderungen erfüllt sind.

4. Terminvereinbarungen und Absagen (Beratung, Coaching)

Termine werden zwischen Corelate und dem Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Beratung, des Coachings werden einvernehmlich vereinbart. Ein gebuchter Termin ist bei Anreise durch Corelate 14 Tage, in Berlin, Wien oder Web 96 Stunden vorher, abzusagen. Danach wird das Honorar in voller Höhe fällig und der Termin fällt bei einem bezahlten Paket ersatzlos aus.

5. Leistungserbringung und Leistungsort (Coaching)

Das Coaching findet nach Wahl des Klienten entweder in den Räumen des Klienten oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Ein Web Coaching ist gleichfalls möglich. Der Klient trägt die Verantwortung für seine technischen Voraussetzungen. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coaching-Vertrag erbracht.

6. Offenbarungs- und Mitwirkungspflicht (Coaching)

Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen ist es notwendig dass sich der Klient seinem Coach angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.

7. Abweichende Regelungen (Beratung, Coaching)

Entscheidet ein Klient, dass er die Dienstleistung von Corelatenicht weiter in Anspruch nehmen möchte, kann er jederzeit die Beauftragung beenden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen und gebuchte Pakete sind unabhängig davon zu begleichen.

8. Terminvereinbarungen und Stornierungen (Trainings)

Die Termine für Trainings werden zwischen Corelate und dem Seminar-Partner vereinbart.

Stornierungen durch den Seminar-Partner sind kostenfrei, wenn sie spätestens 30 Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich, per Email oder Fax beim Seminarleiter eingehen. Für Stornierungen, die weniger als 30 Kalendertage vor Seminarbeginn eingehen ergeben sich folgende Bearbeitungsgebühren:

– Stornierung bis 30 Tage vor Seminarbeginn: 50 % des Honorars

– Stornierung 29 bis 15 Tage vor Seminarbeginn: 75 % des Honorars

– Stornierung ab 14 Tage vor Seminarbeginn: das volle Honorar Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Umbuchung bzw. Stornierung beim Seminarleiter. Die Benennung einer Vertretung, eine Umbuchung oder eine Stornierung kann nur durch eine schriftliche Nachricht, E-Mail oder Fax erfolgen.

9. Stornierungen (Seminare) durch den Seminarleiter

Der Seminarleiter behält sich vor, das jeweilige Seminar bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für den Seminarleiter technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Der betroffene Seminar-Partner wird umgehend informiert. DerSeminar-Partner ist im Falle der Verschiebung berechtigt, seine Anmeldung binnen 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verschiebung zu stornieren. Bei Absage bzw. Stornierung ist der Seminarleiter nur zur Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Offenes Veranstaltungsangebot (Seminare, Training, Workshops): Anmeldung, Zahlungsbedingungen und Stornierungen

Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Jeder Teilnehmer erhält darauf folgend eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Rechnung und weiteren Angaben. Die Rechnung ist spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung fällig. Sollte Corelateaus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung oder zu geringe Teilnehmerzahl) gezwungen sein, die Veranstaltung abzusagen, so zahlt Corelatedie volle Veranstaltungsgebühr zurück. Weitere Ansprüche an Corelatekönnen nicht geltend gemacht werden.

11. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse (Beratung, Coaching und Seminare)

Corelate ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird sie den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient aus welchen Gründen auch immer nicht rechtzeitig erreichbar sein sollte, besteht dennoch kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstigen Kosten.

12. Geheimhaltung

Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching- Zwecken angefertigt werden.

13. Nutzungsrechte

Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

14. Besonderheiten, entstehend durch andere geschäftliche Interessen des Coaches (Interessenkonflikte)

Der Coach behält sich das Recht vor, Klienten abzulehnen, die auf Grund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Coaches nicht möglich sind (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Es besteht seitens des Coaches keine Bereitschaft zur Diskussion zu Themenbereichen (auch politischen und rechtlichen Ursprungs), die durch andere Tätigkeitsbereiche des Coaches entstehen könnten. Eine Beratung zu Themen, die diese Wirkungskreise betreffen bzw. Weiterempfehlungen bestimmter Adressen (z.B. aus dem pflegerischen Bereich) findet im Zusammenhang mit dem Coaching zu keiner Zeit statt.

15. Sektenerklärung

Die Angebote von Corelateberuhen auf fundierten wissenschaftlichen und anerkannten Grundlagen – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert sich Corelateausdrücklich von Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnt jegliche Methoden, Verbindungen und Zusammenarbeit mit solchen ab.

16. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen der Coaching-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Wien.

17. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahe kommt. (Salvatorische Klausel).

IMPRESSUM – LEGAL DISCLOSURE

All content of this website is written by Alexander de la Cour Venning.

Alexander de la Cour Venning is a communication trainer and coach. “corelate” is the name of his brand.

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